Willkommen auf der digitalen Förderplattform des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen

Öffentliche und gemeinnützige Musikschulen mit Sitz in Niedersachsen können hier einen Antrag auf eine Finanzhilfe aus Glücksspielabgaben stellen.

Das Förderverfahren besteht aus mehreren Teilschritten.

1. Registrierung und Anerkennung

Das hier auszufüllende Formular dient der Aufnahme allgemeiner Daten sowie der Feststellung, ob Ihre Musikschule die qualitativen Fördervoraussetzungen gemäß der gültigen Verordnung erfüllt. Bitte füllen Sie hierzu das nachfolgende Formular vollständig aus und senden Sie es ab. Ihre Angaben werden von der Geschäftsstelle des Landesverbandes überprüft. Sie erhalten eine entsprechende Nachricht.

Hinweis: Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen verpflichtend ausgefüllt werden.

2. Antragstellung

Wenn Ihre Musikschule die Fördervoraussetzungen erfüllt, wird Ihre Musikschule für die Antragstellung freigeschaltet. Mit den von Ihnen gewählten Zugangsdaten können Sie sich einloggen, Ihre Antragsdaten eingeben und das Antragsformular absenden (Antragsfrist ist der 01.04.2026). Das System generiert daraufhin eine Zusammenfassung Ihres Antrages (PDF). Dieses Dokument muss von einer autorisierten Person Ihrer Musikschule unterschrieben und per Post bzw. als Scan per E-Mail an nachfolgende postalische bzw. E-Mail-Adresse gesendet werden.

Adresse:
Landesverband niedersächsischer Musikschulen e.V., Arnswaldtstr. 28, 30159 Hannover
E-Mail: [E-Mail wird geladen]

3. Antragsprüfung

Nach Überprüfung der Angaben und Daten aller antragstellenden Musikschulen werden Sie von der Geschäftsstelle per E-Mail über das Ergebnis der Überprüfung und ggf. über die Höhe der anteiligen Förderung informiert. Die Prüfungsphase kann mehrere Wochen dauern.

4. Auszahlung

Die für Ihre Musikschule anteilig ermittelte Finanzhilfe wird anschließend auf das von Ihnen benannte Konto und ggfls. unter Verwendung des von Ihnen genannten Kassenzeichens überwiesen.

5. Verwendungsnachweis

Der Nachweis der Mittelverwendung erfolgt über die Aufstellung der Gesamtfinanzierung des Musikschulträgers im VdM Berichtsbogen des darauffolgenden Haushaltsjahrs.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle unter den bekannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.